Fachanwälte

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen sind die unten genannten Rechtsanwälte berechtigt, für mindestens ein Rechtsgebiet die Bezeichnung Fachanwalt zu führen.Wir können Ihnen in folgenden Rechtsgebieten eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt bieten:

Strafrecht
(Rechtsanwälte Robert Chasklowicz, Wilhelm Seitz, Alexander Chasklowicz)

Arbeitsrecht
(Rechtsanwalt Laib Chasklowicz LL,M.)

Verkehrsrecht
(Rechtsanwalt Laib Chasklowicz LL.M.)

Daneben betreuen wir schwerpunktmäßig auch die Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht (ohne Aktienrecht), Erbrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht. Durch ständige Fort- und Weiterbildung gewährleisten wir einen stets aktuellen und qualifizierten Standard auf den von uns betreuten Rechtsgebieten.