Zum 01.01.2010 waren insgesamt 153.251 Rechtsanwälte in der Bundesrepublik zugelassen. Die meisten Mitglieder hat weiterhin die Rechtsanwaltskammer München, nämlich 19.186. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen im Bundesgebiet betrug zum 01.01.2010 insgesamt 48.393.
Viele Rechtsanwälte haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, wodurch eine qualitativ bessere Beratung und Vertretung der Rechtssuchenden gewährleistet wird. Für insgesamt 20 Rechtsgebiete (z.B. Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht etc.) können Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erlangen. Um einen Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muß der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Außerdem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben, was von den Rechtsanwaltsklammern auch überprüft wird. Für die derzeit bestehenden 20 Fachanwaltschaften wurden bis zum 1.1.2010 insgesamt 38.745 Fachanwaltstitel verliehen. Jeder Anwalt darf höchstens drei Titel führen.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind berechtigt, mindestens einen Fachanwaltstitel zu führen.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet unter www.rak-muenchen.de einen speziellen Service unter dem Link „Mitgliedervezeichnis”, wo Sie im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer München für jede Fachanwaltschaft „Ihren” Fachanwalt suchen können.