Am besten gleich zum Fachanwalt

Zum 01.01.2010 waren insgesamt 153.251 Rechtsanwälte in der Bundesrepublik zugelassen. Die meisten Mitglieder hat weiterhin  die Rechtsanwaltskammer München, nämlich 19.186. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen im Bundesgebiet betrug zum 01.01.2010 insgesamt  48.393.

Viele Rechtsanwälte haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, wo­durch eine qualitativ bessere Beratung und Vertretung der Rechtssuchenden gewährleistet wird. Für insgesamt 20 Rechtsgebiete (z.B. Strafrecht, Arbeits­recht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht etc.) kön­nen Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erlangen. Um einen Fachanwalts­titel verliehen zu bekommen, muß der Rechtsanwalt besondere theoretische Kennt­nisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechts­gebiet nachweisen. Außerdem ist eine regelmäßige Fortbildung vorge­schrieben, was von den Rechtsanwaltsklammern auch überprüft wird. Für die derzeit be­stehenden 20 Fachanwaltschaften wurden bis zum 1.1.2010 insgesamt 38.745 Fachanwaltstitel verliehen. Jeder Anwalt darf höchstens drei Titel führen.

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind berechtigt, mindestens einen Fachan­waltstitel zu führen.

Die Rechtsanwaltskammer München bietet unter www.rak-muenchen.de einen speziellen Service unter dem Link „Mitgliedervezeichnis”, wo Sie im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer München für jede Fachanwaltschaft  „Ihren” Fachanwalt suchen können.