Höhere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ab 01.01.2021

Die anwaltlichen Gebühren sind seit 8 Jahren (!) unverändert und zuletzt im Jahr 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Seitdem sind die allgemeinen Kosten und auch die Kosten für den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei jedoch deutlich gestiegen. Andere Berufsgruppen dürfen ganz selbstverständlich alle 1-2 Jahre mit einer Erhöhung rechnen. Es ist deshalb nur gerecht, dass die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege von der Einkommensentwicklung nicht vollständig abgekoppelt wird. Mit dem Kostenrechtänderungsgesetz erhöhen sich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren um ca. 10%, was für einen Zeiutraum von 8 Jahren ohnehin nur eine moderate Angleichung an die wirtschaftlichen Entwicklungen ist.

Aber keine Angst, für bereits vor dem 01.01.2021 bestehende Mandate ändert sich bezüglich der Rechtsanwaltsvergütung nichts. Für die bereits bis zum 31.12.2020 erteilten unbedingten Aufträge zur Erledigung derselben Angelegenheit bleibt es bei den bisherigen Kosten (Gebühren und Auslagen), gleichültig, wann dieser Auftrag abgeschlossen wird. Alle unbedingten Aufträge, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.01.2021 erteilt werden, sind dann nach dem neuen Recht abzurechnen. Für die Frage, ob die "alten" oder die "neuen" Gebühren geltend, kommt es also nicht darauf an, wann der Rechtsanwalt den Auftrag erledigt und wann die Sache abgeschlossen wird, sondern nur darauf, wann dem Rechtsanwalt der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit erteilt worden ist.

Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ab 01.01.2021 betrifft nur die gesetzlichen Gebühren. Jeder Rechtsanwalt ist aber grundsätzlich berechtigt, mit seinem Mandanten eine (schriftliche) Vereinbarung über die zu zahlenden Gebühren zu treffen und höhere als die gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Niedrigere als die gesetzlichen Gebühren darf der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abrechnen. Wird keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen, dann muß der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen.

Die Erhöhung der Kosten betrifft nicht nur die Rechtsanwaltsgebühren, sondern u.a. auch die Gerichtskosten. Auch diese kann der Rechtsanwalt Ihnen schon im Voraus in der Regel recht genau berechnen.

Wir empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von "bösen Überraschungen" und zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen den Rechtsanwalt vor endgültiger Erteilung des Mandats nach der Höhe der entstehenden Kosten zu fragen. Diese lassen sich zwar nicht immer, aber meistens schon vorher sehr genau berechnen.