Wir dürfen in unseren Kanzleiräumen zwar Besprechungen abhalten. Dabei sind aber im Interesse aller die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus einzuhalten
Wir bitten Sie deshalb um die Beachtung folgender Hygieneregeln:
1. Beim Betreten des Hauseingangs und der Kanzleiräume bitte Mund- und Nasenschutz tragen. Ob während
der Besprechung mit dem Anwalt der Mund-Nasenschutz zu tragen ist, entscheidet der jeweilige Anwalt
selbst.
2. Hände desinfizieren: Nach dem Betreten der Kanzleiräume befinden sich beim Empfang am Eingang
zwei (Sensor-)Desinfektionsautomaten.
3. Min. 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten.
4. Begleitpersonen, die an der Besprechung nicht unbedingt teilnehmen müssen, sollen bitte die Kanzlei-
räume nicht betreten und vor dem Haus warten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre
Rechtsanwälte
Chasklowicz, Seitz & Coll.