Corona-Hinweis

Wir dürfen in unseren Kanzleiräumen zwar Besprechungen abhalten. Dabei sind aber im Interesse aller die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus einzuhalten

Wir bitten Sie deshalb um die Beachtung  folgender Hygieneregeln:

 

1. Beim Betreten des Hauseingangs und der Kanzleiräume bitte Mund- und Nasenschutz tragen. Ob während

    der Besprechung mit dem Anwalt der Mund-Nasenschutz zu tragen ist,  entscheidet der jeweilige Anwalt

    selbst.

 

2. Hände desinfizieren: Nach dem Betreten der Kanzleiräume befinden sich beim Empfang am Eingang   

    zwei (Sensor-)Desinfektionsautomaten.

 

3. Min. 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten. 

 

4. Begleitpersonen, die an der Besprechung nicht unbedingt teilnehmen müssen, sollen bitte die Kanzlei-

    räume nicht betreten und vor dem Haus warten.       

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre

Rechtsanwälte

Chasklowicz, Seitz & Coll.