Haftung für privaten W-LAN Anschluss

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil  vom 12. Mai 2010 (Az.: I ZR 121/08) entschieden, dass auch private Anschlussinhaber die Pflicht haben zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von Dritten unberechtigt missbraucht zu werden.  Ihre Prüfpflicht bezieht sich auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Diese Pflicht wird verletzt, wenn der Anschlussinhaber es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers beläßt und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt.

Wenn ein Dritter unberechtigt über den - nicht hinreichend gesicherten - Anschluss eine Urheberrechtsveletzung begeht, indem er z.B. Musiktitel im Internet zur Verfügung stellt, dann haftet der Anschlussinhaber auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem maximal 100 €). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz trifft den Anschlussinhaber aber nur, wenn er dem Dritten vorsätzlich Hilfe bei der Urheberrechtsverletzung leistet.

Daher unser Tipp: Auch private W-LAN Anschlussinhaber sollten ihren Anschluss unbedingt durch die marktüblichen Sicherungsmaßnahmen schützen, um nicht eine böse Überraschung zu erleben, wenn ein unberechtigter Dritter den Anschluss nutzt und dabei Urheberrechtsverletzungen begeht.