Neues Schlichtungsverfahren bei Internetstreitigkeiten

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hat eine Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Verbrauchern und Unternehmern eingerichtet. Diese Schlichtungsstelle trägt den Namen „Der Online-Schlichter“ und beschäftigt Volljuristen mit der Bearbeitung der Streitfälle. Der Schlichter ist neutral, unabhängig, unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums steht das Schlichtungsverfahren nunmehr auch für Verbraucher in Bayern zur Verfügung.

In Streitfällen können  Verbraucher, bevor  sie  zu Gericht gehen, unter www.online-schlichter.de einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Das Verfahren ist kostenlos und ohne jedes Risiko. Der Spruch der Schlichtungsstelle ist zwar rechtlich nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die Parteien aber der rechtlichen Bewertung der Schlichtungsstelle, wobei diese bisher rund 70 % aller Fälle erfolgreich abschließen konnte. Es lohnt sich daher in jedem Fall, eine außergerichtliche Schlichtung zu versuchen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.online-schlichter.de

Wenn Sie Ihren Fall mit dem Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich abschließen können, bleibt Ihnen immer noch der Weg zum Anwalt und zum Gericht.