Neue "Verkehrssünderdatei" ab 01.05.2014

Am 01.05.2014 wird die bereits seit langer Zeit in den Medien angekündigte Reform des Verkehrszentralregisters und des darauf aufbauenden neuen Punktesystems in Kraft treten. Sie wurde bereits am 11.11.2013 im Bundesgesetzblatt I, 3920 veröffentlicht. Das landläufig als „Verkehrssünderdatei“ bekannte Verkehrszentralregister heißt dann Fahreignungsregis­ter.

 

Insbesondere wird das alte Punktesystem durch ein neues Punktesystem ersetzt, wonach bereits beim Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten (bisher 18 Punkten) die Fahrer­laubnis zwingend entzogen wird. Zukünftig wird es für Ordnungswidrigkeiten nur noch 1 bzw. 2 Punkte (bisher bis zu vier Punkte) und für Straftaten nur noch 2 bzw. 3 Punkte (bisher bis zu sieben Punkte) geben. Welche Taten dabei eintragungspflichtig sind, ergibt sich aus einem abschließenden Katalog. Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung werden die bis dahin eingetragenen Punkte in das neue Punktesystem umgerechnet. Nach neuem Recht wird es zwar keine sog. Ablaufhemmung mehr geben. Dafür gelten jedoch zum Teil deutlich längere Tilgungsfristen. Auch nach neuem Recht besteht weiterhin die Möglichkeit zur Punkte­reduzierung durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar, das jedoch im Gegensatz zum bisherigen Recht auch einen verkehrs­psy­cho­logischen Teil umfasst.

Wer derzeit noch offene Verfahren hat, bei dem ist ungeachtet der Erfolgsaussichten der Verteidigung unbedingt ein Vergleich zwischen der Eintragung nach altem und neuem Recht vorzunehmen. Nur so kann nämlich festgestellt werden, ob es vorteilhaft ist,  das offene Verfahren noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts oder erst danach zum Abschluss zu bringen.

Sollten Sie noch ein anhängiges Verfahren haben, ist es unbedingt zu empfehlen, sich fachkundig beraten zu lassen. Wir können Ihnen dafür in unserer Kanzlei eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht anbieten.