Zum 01.01.2012 nimmt das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Gericht oder einem Notar verwahrte Testamente und Erbverträge in einem neuen Register bei der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht in elektronischer Form, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.testamentsregister.de